Unser Narrensprung soll getreu dem Narrenspruch „Jedem zur Freud und keinem zu Leid“ durchgeführt werden. Damit dies gelingen kann gibt es einige Verhaltensregeln.
Im Interesse der Zuschauer soll der Umzug zügig durchlaufen, d.h. die einzelnen Gruppen sind gehalten, möglichst zusammen zu bleiben und sich nicht auf einer langen Strecke zu verzetteln. Hästräger wirken immer in der Gruppe am besten und nicht als Einzelfigur. Den Anweisungen der von der gastgebenden Zunft eingeteilten Ordner ist folge zu leisten.
Sondervorführungen dürfen den Umzug nicht aufhalten. Die daran Beteiligten haben sich danach sofort wieder ihrer Gruppe anzuschließen, so dass keine Lücken während des Umzugs entstehen.
Um Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden, soll jeder Umzugsteilnehmer im Umgang mit den Zuschauern die notwendige Vorsicht walten lassen. Besonders das Herumspringen zwischen den Musikern einer Kapelle ist zu unterlassen.
Bei aller närrischen Ausgelassenheit ist gegenüber allen Zuschauern der notwendige Anstand zu wahren. Insbesondere ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Zuschauer durch z.B. „Fesseln mit Kabelbinder oder Klebeband, Verpacken mit Christbaumnetzen, oder sonstiges“ verboten.
Umzugsteilnehmer, werden gebeten Stroh, Konfetti, Papierschnipsel, Verpackungsutensilien oder ähnliche Naturalien sparsam – besser gar nicht während dem Umzug zu verteilen, da dies zu unnötigen Sonderausgaben gegenüber dem Straßendienst führt. Die Kosten der Straßenreinigung müssen wir im Übrigen selbst tragen und werden sie vom Verursacher einfordern.
Zunftspezifische Produkte wie Zwiebeln, Kartoffeln, Eier o. ä. sollen den Zuschauern direkt übergeben und nicht als Wurfgeschosse verwendet werden.
Im Umzug dürfen keine wie auch immer motorisierten Fahrzeuge mitgeführt werden. Ebenfalls dürfen keine motorisierten Stromerzeuger eingesetzt werden.
Bei mitgeführten Musikanlagen ist darauf zu achten, dass ein über 30minuten gemittelter Schalldruckpegel von 94dB(A) nicht überschritten wird. Der gesetzlich festgelegte Spitzenschalldruckpegel von 135 db(C) darf dabei zu keiner Zeit überschritten werden. Entsprechende Messungen werden durchgeführt.
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